Hier jetzt ganz aktuell noch einige Infos zum Thema "Mindestlohn/Lohnuntergrenze"
von unserer Landesvorsitzenden Julia Klöckner
Dieser Tage kann man die Debatten um das Thema Mindestlohn/Lohnuntergrenze verfolgen.
Vollzieht die CDU einen Kurswechsel?
Nein. Denn wir entwickeln den Branchenmindestlohn weiter, das ist die logische Konsequenz dessen, was unter Helmut Kohl und Norbert Blüm mit dem Einführen des Mindestlohns in der Baubranche begann.
Worum geht es?
Immer mehr Branchen sind mittlerweile übereingekommen, einen brancheneigenen Mindestlohn festzusetzen. Die Tarifparteien haben diesen verhandelt. Nicht der Staat, nicht die Parteien. Das entspricht der sozialen Marktwirtschaft und unserer Auffassung von Tarifautonomie.
Was ist das Problem?
Da immer mehr Branchen nicht tarifgebundenen sind, aber wir als Christdemokraten Wert darauf legen, dass Arbeit auch gerecht entlohnt werden muss, haben wir uns in der CDU Rheinland-Pfalz mit dem Thema Mindestlohn intensiv auseinander gesetzt. Konkret: Die Tarifbindung hat nachgelassen, deshalb gibt es immer mehr "tarifvertragsfreie Zonen". In diesen Bereichen können auch die Sozialpartner allein nichts ausrichten. Hier ist Handlungsbedarf!
Was macht die CDU Rheinland-Pfalz?
Angestoßen durch die CDA, mitdiskutiert durch die MIT, haben wir einen Kompromiss gefunden, wie auf der einen Seite die Tarifparteien weiterhin in Verantwortung genommen werden, aber auf der anderen Seite der freie Fall von Löhnen in die Tiefe verhindert werden kann. Gemeinsam mit Bardo Kraus, Landesvorsitzender der CDA, und mit Gereon Haumann, Landesvorsitzender der MIT, sowie deren beiden Landesvorständen haben wir Maßstäbe gesetzt. Wir sind froh, dass die Bundesvorsitzende Angela Merkel unseren Vorschlag aufgegriffen hat, den ich ihr im Präsidium vorgestellt und auch mit Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen besprochen habe.
Wie sieht unser Vorschlag aus?
Wir setzen auf Lohnuntergrenzen in "tarifvertragsfreien Zonen". Die Tarifautonomie ist ein zentrales Element der Wirtschaftsverfassung der Sozialen Marktwirtschaft. Deshalb lehnt die CDU Rheinland-Pfalz einen politisch festgelegten Einheits-Mindestlohn ab. Die CDU setzt sich dafür ein, die nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz bestehenden Möglichkeiten auszubauen und zu nutzen. Dazu gehört die Einrichtung einer unabhängigen Kommission, in der die Sozialpartner angemessen beteiligt sind. Diese Kommission soll der Bundesregierung einen Vorschlag zur Einführung von Lohnuntergrenzen in nicht geregelten Branchen vorlegen, die auch regional differenziert ausgestaltet sein können. Der Vorschlag soll sich an den von den Tarifvertragsparteien vereinbarten branchenspezifischen Lohnuntergrenzen - wie beispielsweise in der Zeitarbeit - orientieren. Die neuen Lohnuntergrenzen sind verbindlich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auch für aus dem Ausland entsandte.
Was unterscheidet uns von Rot und Grün?
Die CDU lehnt einen politischen Einheitsmindestlohn von Rot-Grün ab. Ein staatlich/gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn beinhaltet zudem das Risiko ständig steigender politischer Forderungen und Wahlversprechen. Eine solche Entwicklung gefäährdet den Standort Deutschland. Die Lohnfindung darf nicht verstaatlicht werden, sondern muss Aufgabe der Tarifpartner bleiben.
Übrigens ist die Behauptung der SPD Rheinland-Pfalz, wir würden ihr Konzept des Tariftreuegesetzes übernehmen, Unsinn. Da verwechselt die SPD in ihrer Not Äpfel mit Birnen, das gibt zwar einen schönen Obstsalat, hilft aber nicht bei der Wahrheitsfindung.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin